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ZUM THEMA DATENSCHUTZ

****Diese Informationen gelten nicht als Rechtsberatung und sind nicht als solche gedacht. Holen Sie den Rat von erfahrenen juristischen Fachpersonen ein, wenn Sie Hilfe bei konkreten Fragen brauchen, wie sich die Datenschutzgesetze auf Ihre Vortragsarbeit auswirken könnten. Die Mutterkirche kann Ihnen keinen spezifischen Rat zur Einhaltung der Gesetze geben, doch wir denken, dass die folgenden Informationen nützliche Hilfen beinhalten.****

Vortragende und gastgebende Zweige sollten achtsam sein, wenn sie personenbezogene Daten der Zuhörerschaft eines Vortrags erfassen, verarbeiten, speichern oder verwenden, unabhängig davon, ob diese Daten bei Präsenz- oder bei Online-Vorträgen gesammelt werden. Beachten Sie, dass Online-Vorträge eine Zuhörerschaft aus anderen Ländern interessieren könnten.

Es gibt zwei Gesetzesbereiche, die auf Ihre Nutzung personenbezogener Daten anwendbar sein können. Sie müssen der Zuhörerschaft des Vortrags möglicherweise beim Erfassen offenlegen, wie Sie deren personenbezogene Daten speichern, schützen und verwenden. Sie müssen außerdem ggf. eine klare, schriftliche Zustimmungserklärung der Beteiligten einholen, bevor Sie Informations- und Werbemitteilungen an E-Mail-Adressen senden, die Sie bei einer Vortragsveranstaltung gesammelt haben.

Datenschutzgesetze ändern sich in vielen Ländern, einschließlich verschiedener US-Bundesstaaten, schnell. Viele Gesetze sind über Landesgrenzen hinaus gültig, um Staatsbürger:innen zu schützen, die Informationen an eine Organisation in einem anderen Land oder weitergeben.

Personenbezogene Daten, die unter Datenschutzgesetze einiger Länder und US-Bundesstaaten fallen, sind u. a. Name, E-Mail, Postanschrift, sonstige Kontaktinformationen, Geburtsdatum, Identifikationsnummern, körperliche Attribute einer jeweiligen Person und Religionszugehörigkeit. Personenbezogene Daten können auch im weiteren Sinne Angaben beinhalten, die in Verbindung mit anderen Daten die Identifizierung einer „natürlichen“ Person (im Gegensatz zu einer rechtlichen Körperschaft) ermöglichen.

Sie sollten darüber hinaus ein System zum Erfassen personenbezogener Daten von Individuen einrichten, das gewährleistet, dass diese Personen verstehen, wie Sie ihre Daten verwenden werden, und Ihnen die ausdrückliche Genehmigung erteilen, ihre Angaben in dieser Weise zu nutzen.

Außerdem sollten Sie sich mit Ihren nationalen und örtlichen Datenschutzgesetzen und den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten vertraut machen, wenn Sie personenbezogene Angaben von Personen außerhalb Ihrer Gerichtsbarkeit erfassen.

Hier sind einige empfohlene Praktiken zum Erfassen und zur Nutzung von personenbezogenen Daten, die Ihnen helfen können, die ständig neuen Standards und Gesetze in aller Welt zu befolgen:

  • Legen Sie fest, wie Sie personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten, speichern und nutzen, und halten Sie dies schriftlich fest.

  • Teilen Sie Personen zum Zeitpunkt des Erfassens ihrer personenbezogenen Daten mit, wie Sie deren Angaben verwenden, und halten Sie schriftlich fest, was Sie ihnen mitgeteilt haben.

  • Befolgen Sie konsequent alles, was Sie Personen hinsichtlich Ihrer Verwendung von deren Daten mitgeteilt haben.

  • Die respektvollste Weise, Daten zu erfassen, ist, jede Person um ihre ausdrückliche Genehmigung zu bitten, zu bestimmten Anlässen Kontakt mit ihr aufnehmen zu dürfen.

  • Erfassen Sie nur die Daten, die Sie für den angegebenen Zweck benötigen.

  • Bewahren Sie die Daten nur so lange auf, wie es für den angegebenen Zweck erforderlich ist.

  • Gewährleisten Sie, dass Angaben digital und physisch sicher und verantwortungsbewusst gespeichert und übertragen werden.

  • Seien Sie darauf vorbereitet, zügig auf die Bitte von Einzelnen, aus einer Adressenliste oder Datenbank entfernt zu werden, einzugehen.

  • Sorgen Sie dafür, dass die personenbezogenen Daten, die Sie erfassen, bearbeiten, speichern und nutzen, korrekt sind.

  • Erfassen, bearbeiten, speichern und nutzen Sie Daten dem Gesetz entsprechend und auf eine Weise, die transparent und fair für die jeweilige Person ist.

  • Wenn Sie Werbebotschaften an E-Mail- oder Adresslisten senden, müssen Sie die ausdrückliche Einverständniserklärung von den Personen haben, in Ihre Liste aufgenommen zu werden, und diese Erklärung als Nachweis aufbewahren.

Hier sind einige Hinweise, die Ihnen ggf. verstehen helfen, wie Datenschutzgesetze arbeiten, einschließlich Gesetze, die für kommerzielle E-Mail-Botschaften oder Werbemitteilungen gelten. Suchen Sie nach Quellen wie diesen in Ihrem Land:

Allgemeiner Datenschutz

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