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Lizenzprogramm für das Kreuz-und-Krone-Markenzeichen

Aktualisiert am 26. Januar 2021

Zum Lizenzprogramm für das Kreuz-und-Krone-Markenzeichen

Low-resolution version of the Cross and Crown

Der Vorstand der Christlichen Wissenschaft nimmt von Zweigkirchen und Vereinigungen der Ersten Kirche Christi, Wissenschaftler, der Mutterkirche, ebenso wie von Lehrenden der Christlichen Wissenschaft und Vortragenden, von Hochschulvereinigungen der Christlichen Wissenschaft und Komitees für Veröffentlichungen gerne Anträge entgegen, um die Nutzung des Kreuz-und-Krone-Markenzeichens zu lizenzieren. Kreuz und Krone sind ein eingetragenes Markenzeichen des Vorstands der Christlichen Wissenschaft und werden schon seit langem für Mary Baker Eddys Schriften und für die Zeitschriften der Christlichen Wissenschaft verwendet, um auf die Mutterkirche als authentische Quelle dieser Produkte und Dienste hinzuweisen.

Durch dieses Markenzeichen-Lizenzprogramm erhoffen wir uns darüber hinaus, dass das Kreuz-und-Krone-Markenzeichen verstärkt als visuelles Merkmal der echten christlich-wissenschaftlichen Dienste und anderer damit verbundener Aktivitäten wahrgenommen wird, die im lokalen Umfeld der Gemeinden von der Mutterkirche und ihren Zweigen angeboten werden.

Zusammenfassung

  • Es ist notwendig, dass der Vorstand der Christlichen Wissenschaft eine Lizenz für die Nutzung des Kreuz-und-Krone-Designs erteilt, um die Rechte des Markenzeichens zu wahren.

  • Das Kreuz-und-Krone-Markenzeichen kann ausschließlich für Zweigkirchen und Vereinigungen der Mutterkirche lizenziert werden, für Lehrende der Christlichen Wissenschaft und Vortragende, für Hochschulvereinigungen der Christlichen Wissenschaft und für Einzelpersonen, die als regionales oder nationales Komitee für Veröffentlichungen ernannt worden sind.

  • Das Kreuz-und-Krone-Markenzeichen muss in Verbindung mit Ihrem offiziellen Namen als Zweig, Leseraum, Lehrer:in etc. wie oben beschrieben, verwendet werden.

  • Ein Beispielbild des Kreuz-und-Krone-Designs steht zur Verfügung. Es kann heruntergeladen und für Ihren Design-Entwurf verwendet werden. Für Ihre finale Gestaltung ist es erforderlich, dass Sie die autorisierte Version des Markenzeichens verwenden, die wir Ihnen bei Genehmigung Ihres Lizenzantrags zur Verfügung stellen. Ihr Entwurf muss die ungefähre Platzierung des Markenzeichens und Ihres Namens beinhalten.

  • Die Überprüfung eines Lizenzantrags kann bis zu 3–5 Wochen dauern. Verwaltungsgebühren werden bei jeder Nutzung erhoben (siehe Gebührenverzeichnis unten).

  • Das Kreuz-und-Krone-Design steht in den folgenden Sprachen zur Verfügung: Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Holländisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch.

  • Generell erhalten die folgenden Nutzungsweisen eine Genehmigung:

    • Beschriftungen von Schildern, Fenstern oder Türen für den Außenbereich einer Zweigkirche, Vereinigung oder eines Leseraums

    • Schilder oder Wände im Innenbereich eines Leseraums

    • Ankündigungen für Gottesdienste, Zusammenkünfte oder Vorträge von Zweigen oder Hochschulvereinigungen (z.B. Zeitung, Flyer, Plakat)

    • Aufnahmeanträge, Broschüren, Briefpapier, Newsletter, E-Mails oder Webseiten von Zweigkirchen oder Vereinigungen

  • Um eine Lizenz zu beantragen, beachten Sie bitte unten „Wie Sie einen Antrag stellen können“.

Wie Sie einen Antrag stellen können

Um das „Leseraum-Zubehör-Paket“ zu bestellen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an opendoors@csps.com. Für alle anderen Anfragen verwenden Sie bitte unser untenstehendes Online-Antragsformular und fügen Sie einen Entwurf des von Ihnen vorgeschlagenen Designs an.

Online-Antragsformular

Das folgende Beispielbild des Kreuz-und-Krone-Designs können Sie in Ihrem Entwurf verwenden:

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Lizenzvereinbarung und eine digitale Darstellung des offiziellen Kreuz-und-Krone-Markenzeichens, passend zu Ihrem Design. Bitte unterzeichnen Sie die Lizenzvereinbarung und schicken Sie sie an uns zurück. Sie werden per E-Mail eine Rechnung erhalten und Erläuterungen, wie Sie die Lizenzgebühr bezahlen können. Wir bitten Sie, uns nach Beendigung Ihres Projektes ein Foto der endgültigen Gestaltung zu schicken, die mit der genehmigten Nutzung übereinstimmen muss.

Richtlinien für die Verwendung

Bitte bedenken Sie die folgenden Voraussetzungen für eine Nutzung des Kreuz-und-Krone-Markenzeichens:

  • Verwenden Sie das Kreuz-und-Krone-Design nur in der Ihnen genehmigten Form.

  • Verwenden Sie Kreuz und Krone nur in Verbindung mit der offiziellen Bezeichnung Ihrer lizenzierten Organisation.

  • Sie können die Größe des Markenzeichens ändern, um sie der beabsichtigten Verwendung anzupassen, solange die Proportionen und Elemente des Designs nicht verändert, entfernt, oder verzerrt werden und die Worte lesbar bleiben.

  • Sie können die Farbe des Designs in jeden einfarbigen Farbton ändern. Mehrere verschiedene Farbtöne sind nicht gestattet.

  • Bitte entfernen Sie nicht die Worte aus den konzentrischen Kreisen oder übersetzen diese in eine andere Sprache.

  • Das Design darf in keiner Weise bewegt oder animiert wiedergegeben werden.

  • Das Kreuz-und-Krone-Design darf nicht als Website-Favicon, als Avatar, als virtueller Hintergrund für ein Profilbild oder als Hintergrundbild verwendet werden, einschließlich Videokonferenz-Plattformen wie beispielsweise Zoom.

  • Sofern wir es nicht ausdrücklich anders genehmigt haben, muss der Markenzeichen-Vermerk (® oder TM) sichtbar bleiben, so wie er im offiziell zur Verfügung gestellten Design erscheint.

  • Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Gestaltung Ihres Projektdesigns verändern müssen, entweder während des Lizenzierungsprozesses oder nachdem eine Lizenz erteilt wurde, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Solche Veränderungen benötigen eine Zusatzgenehmigung und in manchen Fällen ist es nötig, einen neuen Antrag zu stellen.

  • Sollte sich Ihre Kirche oder Vereinigung auflösen oder sollten Sie nicht länger die Voraussetzungen für eine Lizenzierung erfüllen, verständigen Sie bitte den Markenzeichen-Verwalter, sodass die Lizenz beendet und jede weitere Verwendung des Markenzeichens eingestellt werden kann.

Gebührenverzeichnis

Um das „Leseraum-Zubehör-Paket“ zu bestellen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an opendoors@csps.com. (Für das „Leseraum-Zubehör-Paket“ müssen Sie keine Markenzeichen-Lizenz beantragen und es ist nicht über CDS oder den Dropbox-Ordner für Leseräume erhältlich.) Um die mit dem Lizenzierungsprozess verbundenen Kosten decken zu helfen, erheben wir folgende Kreuz-und-Krone-Lizenzgebühren:

USD 250 für jeden der folgenden Punkte – pro Design:

  • Schilder für den Außenbereich einer Zweigkirche, Vereinigung oder eines Leseraums

  • Längerfristige, großformatige Werbung (für die Dauer eines Jahres oder länger), z.B. Plakatwände, Flughafen-Kiosks

USD 150 für das „Leseraum-Zubehör-Paket“:

Das „Leseraum-Zubehör-Paket“ besteht aus Illustrationen, die mit den Kontakt-Informationen Ihres örtlichen Leseraums individualisierbar sind. Sie erhalten eine Auswahl von digitalen Bilddateien, die Sie bei ihrem Anbieter vor Ort produzieren lassen können. Das Paket beinhaltet Vorlagen wie folgt:

  • Visitenkarten für Leseraum-Mitarbeiter:innen

  • Namensschilder für Leseraum-Mitarbeiter:innen

  • Lesezeichen

  • Etiketten

Das im Paket enthaltene Lesezeichen verfügt über eine individuell gestaltbare Rückseite, auf die ein Bild des Leseraums sowie eine Umgebungskarte gedruckt werden kann.

USD 100 für jeden der folgenden Punkte – pro Design:

  • Fenster und Schilder oder Wände im Innenbereich eines Leseraums

  • Aufnahmeanträge für Zweigkirchen oder Vereinigungen

  • Broschüren für Zweigkirchen oder Vereinigungen

  • Briefpapier- oder E-Mail-Vorlagen für Zweigkirchen oder Vereinigungen

  • Newsletter-Vorlagen für Zweigkirchen oder Vereinigungen

  • Website einer Zweigkirche oder Vereinigung (eine Verwendung als Icon oder als Favicon ist nicht gestattet)

  • ID/Profil-Seiten von Zweigkirchen oder Vereinigungen, sowie Start- und Endseiten von Videokonferenz-Plattformen wie beispielsweise Zoom. (Eine Verwendung als Kulisse oder als virtueller Hintergrund von Personen ist nicht gestattet.)

  • Facebook-Seite von Zweigkirchen oder Vereinigungen (nur zur Platzierung in der Kopfzeile)

  • Kurzfristige großformatige Werbung (mit einer Dauer von weniger als einem Jahr), z.B. Vortragsbanner, Buswerbung

USD 50 für jeden der folgenden Punkte – pro Design:

  • Ankündigungen von Gottesdiensten, Vorträgen und besonderen Veranstaltungen für alle Medien, uneingeschränkte Laufzeit

  • Visitenkarten

  • Namensschilder für Leseraum-Mitarbeiter:innen und Kirchen-Ordner:innen

  • Lesezeichen

  • Etiketten

Reduzierte Gebühren bei Mehrfachnutzung:

  • Stellt eine Zweigkirche oder Vereinigung zeitgleich Anträge für verschiedene Nutzungen des Markenzeichens, so können die Gebühren reduziert werden.

Zeitschriftenartikel über das Kreuz-und-Krone-Design zum Verteilen

Sie können ganz bequem bis zu 100 Exemplare der folgenden Artikel zum lizenzierten Gebrauch des Markenzeichens herunterladen und verteilen.

Weitere Fragen

  • Sollten Sie, nachdem Sie die Informationen auf dieser Seite aufmerksam gelesen haben, weitere Fragen bezüglich des Kreuz-und-Krone-Markenzeichen-Lizenzprogramms haben, dann kontaktieren Sie uns bitte unter trademark@csps.com.

  • Sind Sie ein:e Makler:in für Markenzeichen, der/die mit dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft der Ersten Kirche Christi, Wissenschaftler, oder der Verlagsgesellschaft der Christlichen Wissenschaft Kontakt aufnehmen möchte, dann schicken Sie bitte eine E-Mail an tmparalegal@csps.com.